BVerwG 6 CN 1.13: Unter diesem Aktenzeichen finden wir nun also die höchstrichterliche Erkenntnis, dass zur Erfüllung der Bedürfnisse der Bevölkerung u.a. Call Center in Hessen an Sonntagen nicht geöffnet sein müssten. Die Übertragbarkeit auf andere Bundesländer gilt es abzuwarten, kann aber vom Sinn her unterstellt werden.

Dass damit nicht gemeint ist, dass die Bevölkerung am Sonntag kein Bedürfnis nach Serviceleistungen, die durch Call Center erbracht werden, hat, steht außer Frage. Allein die Tatsache, dass auch an Wochenenden – und selbstverständlich auch am Sonntag – Tausende von Call Center Mitarbeitern damit beschäftigt sind, Servicehungrige Kunden zu bedienen, sollte ausreichen, das Bedürfnis der Bevölkerung zu erkennen und zu unterstellen. Es ist anzunehmen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht hierüber ausreichend informiert hat und eben nicht unterstellt, dass am Sonntag kein Bedürfnis nach Service bei der Bevölkerung besteht.

Lesen wir also nochmals: Der Betrieb von Call Centern sei in diesem Umfang nicht erforderlich, um tägliche oder an Sonn- und Feiertagen besonders hervortretende Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Gemeint sein können natürlich nur Call Center die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen: Also Call Center in Deutschland.

Fassen wir dies als Ausgangslage zusammen: Das grundsätzliche Bedürfnis der Bevölkerung in Deutschland nach Service auch – oder im Speziellen – an Sonn- und Feiertagen ist gegeben, dies ist durch das Anrufverhalten der Bevölkerung nachdrücklich bewiesen. Gleichzeitig wird die Arbeit für Call Center Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen in Deutschland (die Gleichstellung von Mitarbeitern in der Call Center Branche unterstellend) verboten.

Was kann das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Urteil beabsichtigen wollen? Aus meiner Sicht lässt dies nur einen Schluss zu: Zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen soll der Service aus dem Ausland erbracht werden.

NEARSHORE – EINE INITIATIVE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTES.

Obgleich ich die Sorge um den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland teile und dies zutiefst bedaure, muss spätestens jetzt ersichtlich sein, dass Nearshore nicht nur die Suche nach einer Option für Deutschsprachigen Support aus dem nahen Ausland ist, sondern eine Direktive selbst des Bundesverwaltungsgerichtes.

Durch unserer Spezialisierung auf das Thema Nearshore aus Polen können wir bei der Umsetzung helfen:

  • Wir suchen den geeigneten Kooperationspartner.
  • Wir helfen bei der Personalsuche.
  • Wir bilden Ihre Polnischen Mitarbeiter aus.
  • Wir bieten schlüsselfertige Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen.

Nearshore ist mehr als eine Standortverlagerung oder die Auslagerung von Produktionsteilen. Nearshore ist die Herausforderung Europa und die Globalisierung zu leben. Nearshore bedeutet der respektvolle Umgang mit anderen Menschen, anderen Kulturen und die Bereitschaft voneinander zu lernen. Nearshore setzt voraus zu akzeptieren, dass es Menschen und Länder gibt, die manche Dinge einfach besser tun als wir.

 

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